Der Abgasskandal beschäftigt auch im Jahr 2021 noch unzählige Verbraucher:innen, Rechtsanwälte und Gerichte.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Materie geben. Hier haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, Ihre Daten zur Prüfung zu übermitteln.
Mittlerweile ist bekannt, dass viele Fahrzeughersteller Mechanismen verwendet haben, um die Abgaswerte Ihrer Fahrzeuge auf dem Messstand zu verbessern. In vielen Fällen sind diese als sogenannte unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren. Durch diese Einrichtungen wurden nicht nur die Zulassungsbehörden, sondern auch potentielle Käufer getäuscht.
Rückabwicklung und Schadensersatz
Die überwiegende Zahl der Gerichte sieht in dem Verhalten der Fahrzeughersteller eine sittenwidrige Schädigung der Käufer. Es besteht daher die Möglichkeit, Kaufverträge rückgängig zu machen. Hierbei ist es egal, ob Sie Ihr Fahrzeug als Neuwagen, Jahreswagen oder Gebrauchtwagen erworben haben. Wenn eine sittenwidrige Schädigung durch den Fahrzeughersteller vorliegt, erhalten Sie den ursprünglich für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer zurück.
Besonders im Fokus der Berichterstattung der Presse steht seit längerer Zeit die Volkswagen AG. Bei vielen VW-Dieselmotoren waren entsprechende Mechanismen verbaut. Durch Rückrufaktionen wurden die Käufer aufgefordert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Die Folgen dieses Updates sind heute noch unklar.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für hunderttausende Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Porsche, Seat, Skoda und Mercedes-Benz Bescheide erlassen, wonach die Einrichtungen entfernt werden müssen. Anderenfalls droht die Stilllegung des Fahrzeugs.
Das Aufspielen eines Updates – mit ungewissen Folgen – lässt aber den Schaden, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Abschluss des Kaufvertrages zu sehen ist, nicht entfallen.
Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht an der Hersteller zurück geben möchten, kann eine Einigung angestrebt werden, bei der Sie das Fahrzeug behalten und einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden erhalten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Falls Sie ein solches Dieselfahrzeug besitzen oder nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, sollten Sie nicht länger zögern. Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und kläre Sie über Ihre Rechte auf. Hierbei zeige ich Ihnen die zur Verfügung stehenden Möglichkeit und die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehenden Kosten auf. Gerne können Sie telefonisch unter 06831/42044 oder per Email (diesel@nicolasgotzen.de) Kontakt zu mir aufnehmen und eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Nutzen Sie hierzu auch das Kontaktformular am Ende der Seite.
Viele Marken betroffen
Aber nicht nur VW-Fahrzeuge und solche des VW-Konzerns (etwa Audi, Seat, Porsche, Skoda) sind betroffen. Inzwischen wurde bekannt, dass entsprechende Einrichtungen auch in Fahrzeugen von Mercedes-Benz, BMW oder Opel installiert waren. Bei Mercedes sind dies insbesondere die Motoren OM 651 und OM 642. Hierzu läuft aktuell eine Rückrufaktion.
Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG mit Urteilen vom 17.01.2019 in drei Fällen (Az.: 23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18) zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Teilweise waren die streitgegenständlichen Fahrzeuge nicht einmal von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Die Stuttgarter Richter nehmen in den Mercedes-Benz-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen an und verurteilen die Daimler AG wegen sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz.
Auch Porschefahrer erhalten derzeit Post, mit welcher sie zur Teilnahme an einer vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückrufaktion aufgefordert werden. Betroffen sind 3-Liter Dieselmotoren (VW EA897evo) die in dem Modell Porsche Macan verbaut wurden. Der Rückruf trägt die interne Bezeichnung AJ07. Falls Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, sollten Sie zeitnah Kontakt zu einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt aufnehmen. Erste Urteile gegen Porsche liegen bereits vor (LG Stuttgart Urteil vom 25.10.2018, Az. 6 O 175/17 und LG Kiel Urteil vom 30.10.2018, Az. 12 O 406/17). Danach wurde Porsche zur Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung verurteilt.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass auch viele 3.0 l V-TDI Motoren mit Abgasnorm Euro 6 der Marken VW, Audi und Porsche betroffen sind. Da die Betroffenheit dieser Modelle erst später bekannt wurde, bestehen hier noch sehr gute Chancen, Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen. Gerne prüfe ich für Sie unverbindlich, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen. Senden Sie mir eine Kopie oder eine Fotografie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) und Ihre Kontaktdaten zu, ich werde mich kurzfristig zurückmelden.
Auch zu dem Motor EA288, dem Nachfolger des ursprünglichen „Skandalmotors“ EA189, häufen sich nun positive Urteile. So hat kürzlich mit dem OLG Naumburg das erste Oberlandesgericht die Volkswagen AG zur Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises bei einem VW Golf VII 2.0 TDI ohne Adblue-Einspritzung verurteilt (Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20).
Das Kraftfahrtbundesamt hat bereits Rückrufe zu Fahrzeugen des Typs VW Crafter mit 2,5 TDI-Motoren wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen. Die Rückrufaktion trägt die Bezeichnung 23BD. Betroffen sind 5-Zylinder-Motoren aus den Baujahren 2009 bis 2013.
Verbraucherfreundliche Urteile
In den vergangenen Jahren konnte ich zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile vor verschiedenen Gerichten in ganz Deutschland erstreiten und kenne die rechtlichen Probleme in allen Facetten. Durch viele eigene Mandate in dem Bereich und Kooperationen mit Kanzleien aus ganz Deutschland war ich schon mit mehreren hundert Fällen befasst. An dieser Erfahrung möchte ich Sie teilhaben lassen.
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Als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal greife ich auf ein großes Netzwerk zurück und bin im ständigen Austausch mit weiteren Experten.
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